Geschichte des Drugchecking I(zurück)

Das Berliner Drugchecking-Programm von Eve & Rave e.V.
Von Februar 1995 bis September 1996 führte der überwiegend in der Party- und Technoszene aufklärerisch tätige Berliner Verein Eve and Rave e. V. in Zusammenarbeit mit dem Gerichtsmedizinischen Institut der Humboldt-Universität (Charité) ein Drugchecking-Programm durch. Insgesamt wurden dabei über 150 Proben analysiert.
Die Proben wurden dem Verein anonym zugeschickt und von Vereinsmitgliedern zum Gerichtsmedizinischen Institut gebracht. Dort erfolgte eine Analyse mittels Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC) [Link auf Wikipedia],
bei analytisch nicht eindeutigen Fällen auch mittels
gekoppelter Gaschromatographie und Massenspektroskopie (GC/MS) [Link auf Wikipedia]. Die Ergebnisse der Analytik wurden Eve & Rave umgehend übermittelt.
Die Einsender der Proben konnten das Ergebnis gegen Nennung eines Codeworts anonym telefonisch erfragen. Die Kosten für die Analytik (70 DM pro Substanzprobe) waren von den Auftraggebern zu tragen.
Bei gefährlichen Proben wurden Warnflyer in Berliner Szenelokalitäten verteilt. Die Ergebnisse wurden zu Listen zusammengefasst und von der Deutschen
Aidshilfe in ihrem Rundbrief an alle deutschen Aidshilfen versändet. Später wurden die Testergebnisse auch auf der Homepage der Giftinformationszentrale Bonn (Universitätsklinikum der Rheinischen Friedrich Wilhelm Universität Bonn und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen) veröffentlicht.
Etwa drei Monate nach Beginn des Berliner Drugchecking-Programms kam es wegen des Verdachts des unbefugten Besitzes von Betäubungsmitteln zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens,
dass in der polizeilichen Durchsuchung der Vereinsräume von Eve and Rave und des Gerichtsmedizinischen Instituts der Charité mündete. Gegen drei Vereinsmitglieder, die Betäubungsmittel in das Gerichtsmedizinische Institut
gebracht hatten, wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet und durch die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Im Zuge des mehrjährigen Verfahrens lehnten schließlich sowohl das Amtsgericht Tiergarten als auch das Landgericht Berlin die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab und stellten fest, dass das durch die Vereinsmitglieder von Eve and Rave
praktizierte Verfahren zur Durchführung von Drugchecking nicht gegen geltendes Recht verstoßen hatte. Unter dem Titel "Durchbruch beim Drugchecking" veröffentlichte die taz am 07.07.1999 einen entsprechenden Artikel.
Da das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) jedoch zwischenzeitlich dem beteiligten Analyseinstitut die Erlaubnis entzogen hatte, Substanzproben zum Zwecke des Drugchecking entgegenzunehmen,
war eine Wiederaufnahme des Programms nach Abschluss des Verfahrens im Jahre 1997 nicht möglich.





