Konzepte und Methoden des Drugchecking II(zurück)

Drugchecking in Apotheken
Drogenanalytik in Apotheken ist eine Sonderform des stationären Drugcheckings. Apotheken in Deutschland sind gemäß § 4 des Betäubungsmittelgesetzes dazu berechtigt, Betäubungsmittel und betäubungsmittelverdächtige Substanzen entgegenzunehmen und einer Analyse zu unterziehen. Adressaten der Betäubungsmittel-Analytik in Apotheken sind vor allem besorgte Eltern, die bei ihren Kindern verdächtige Substanzen gefunden haben.
Die Analyse kann im apothekeneigenem Labor erfolgen, das Bestandteil jeder öffentlichen Apotheke sein muss. Des Weiteren können Apotheken die Proben in zur Betäubungsmittel-Analytik berechtigten Laboratorien schicken.
In der gängigen Praxis nehmen öffentliche Apotheken zwar betäubungsmittelverdächtige Substanzen entgegen. Da die apparativen Voraussetzungen in den meisten Laboratorien öffentlicher Apotheken für eine umfassende Analyse aber nicht gegeben sind, werden diese dann zur Untersuchung weitergeleitet, unter anderem in das Zentrallabor Deutscher Apotheker (ZL) in Eschborn.
Laut telefonischer Auskunft erhalten Verbraucher gegen Zahlung einer Gebühr von € 100,- + MWSt nach einer Bearbeitungszeit von etwa 10 Tagen vom Apotheker vor Ort eine mündliche Auskunft darüber, welche gängigen illegalen psychoaktiven Substanzen sich in der Probe fanden. Eine Ermittlung der Substanzdosierung ist möglich, wird aber nur gegen einen je nach Art der Droge variablen Aufpreis geleistet.
Einen dem Zentrallabor vergleichbaren Service bietet die
Krankenhausapotheke der Rheinischen Landesklinik Viersen an. Laut telefonischer Auskunft belaufen sich die Kosten hier auf € 20,- pro Substanzprobe, die Bearbeitung dauert etwa eine Woche. Auch hier wird dem Verbraucher am Ende mitgeteilt, welche gängigen illegalen psychoaktiven Substanzen gefunden wurden. Eine Ermittlung der Dosis ist hier jedoch ausgeschlossen. Im Jahr 1997 berichtete das Nachrichtenmagazin Focus über das Drogentestangebot für besorgte Eltern. 2001 veröffentlichte die Krankenhausapotheke in Viersen einen Artikel über ihr Angebot in der Pharmazeutischen Zeitung.
Schnelltests
Die so genannten Schnelltests ermöglichen ein rein qualitativen und meistens unspezifischen Nachweis von Substanzgruppen (z. B. Amphetaminderivate, Opiate, Cannabinoide, Kokain). Unterschieden werden muss in Schnelltests mit Reagenzlösungen und immunologischen Schnelltestverfahren.
Bei den Schnelltestverfahren mit Reagenzlösung (z. B.
Marquis-Reagenz [Link auf Wikipedia]) zum Gruppennachweis von Amphetaminderivaten) wird durch Zutropfen der Reagenzlösung auf einen Abrieb der Probe eine Farbreaktion ausgelöst, die typisch für Strukturmerkmale in einer Substanzgruppe sind.
Die wesentlich kostspieligeren immunologischen Verfahren (z. B. Drugwipe®) weisen mit Antikörper-Antigen-Reaktionen und einer gekoppelten (bio)chemischen Reaktion oder einem physikalischen Prozess spezifischer als die Reagenzlösungen die für Drogensubstanzgruppen typischen Strukturmerkmale nach.
Immunologische Schnelltests [Link auf Wikipedia] sind hochempfindlich, d. h. mit ihnen lassen sich Drogensubstanzen in sehr geringer Konzentration nachweisen. Sie sind vor allem für den Drogennachweis in Körperflüssigkeiten (Schweiß, Urin, Blut) konzipiert.
Mittels Reagenzlösungen oder immunologischer Schnelltests lassen sich weder Quantifizierungen (Dosis- bzw. Konzentrationsbestimmungen) vornehmen noch bestimmte, möglicherweise toxische Verunreinigungen nachweisen. Auch können sie durch in den Proben enthaltenen Substanzen gestört werden und so zu falsch positiven oder falsch negativen Ergebnissen führen.
Chemische und immunologische Schnelltests für die unterschiedlichsten psychotropen Substanzen werden u.a. im Internet-Versandhandel angeboten (z. B. drugtest.at, nal-vonminden.de).





